Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist nicht nur eine unangenehme und höchst ärgerliche Angelegenheit. Es geht für die Betroffenen in aller Regel auch um viel Geld. Hier sollen einige Ratschläge zum weiteren Verhalten nach einem Verkehrsunfall und nach Sicherung der Unfallstelle gegeben werden:

Verhalten gegenüber der Polizei

Sollte die Verschuldenslage nicht eindeutig sein oder sollten Zweifel über den Unfallhergang bestehen, so emphielt es sich, nur Angaben zur Person und dem Fahrzeug zu machen. Ein Verwarnungsgeld sollte in solch einem Fall nicht akzeptiert werden.

Auch falls Ihnen später ein sogenannter Anhörungsbogen, in dem Sie sich zum Unfallhergang äußern sollen, übersandt werde sollte, empfiehlt es sich, zunächst anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Beweise sichern

Notieren Sie die Adressen von Unfallzeugen und fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle. Die Fotos sollten eine Übersicht der Unfallstelle, die beteiligten Fahrzeuge und die Unfallspuren (z. B. Bremsspuren) zeigen. Denken Sie aber bei Bagatellschäden daran, dass die Unfallstelle kurzfristig zu räumen ist.

Achten Sie auch auf den fließenden Verkehr.

Gehen Sie bereits bei Unwohlsein oder bei Nackenschmerzen unverzüglich zum Arzt. Nur auf diese Weise können unfallbedingte Verletzungen dokumentiert werden.

Kein Schuldanerkenntnis abgeben

Tauschen Sie mit den anderen Unfallbeteiligten Angaben zu den Personalien, den Fahrzeugen und den Haftpflichtversicherern aus. Geben Sie jedoch niemals ein Schuldanerkenntnis ab.

Anmeldung der Ansprüche

Die Schadensersatzforderungen können unmittelbar beim Fahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners geltend gemacht werden.

Hat der Unfallgegner den Schaden allein verschuldet, so hat der gegnerische Haftpflichtversicherer in der Regel vollständig für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Liegt ein Mitverschulden des Fahrzeugführers Ihres Fahrzeuges vor, so wird bei der Regulierung des Schadens eine entsprechende Quote zugrunde gelegt werden.

Vorsicht bei undurchsichtigen Hilfsangeboten

Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung (z. B. von Werkstätten, Autovermietungen oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung) abgenommen werden soll.

Vor allem bei derartigen Angeboten des gegnerischen Haftpflichtversicherers besteht das Risiko, dass neutrale Berater (Rechtsanwälte und Sachverständige) umgangen werden sollen und Sie nicht den vollen Schadensersatz erhalten.

Falls Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen Sie immer einen Rechtsanwalt und einen unabhängigen Kfz.-Sachverständigen zu Rate ziehen und mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Die Kosten sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.

Eine Ausnahme gilt nur für die Sachverständigenkosten, wenn es sich um einen Bagatellschaden von unter 750 € handelt.

Es ist ihr gutes Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der oft aufwändigen Schadensregulierung zu beauftragen. Ein Rechtsanwalt beurteilt kompetent alle Haftungsfragen und schätzt realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen.

Treten Sie also der eintrittspflichtigen Versicherung auf Augenhöhe entgegen und überlassen Sie die weitere Abwicklung einem Profi.

Ihr Rechtsanwalt wird Sie auch über alle weitergehenden Ansprüche sowie über eventuelle Schmerzensgeldansprüche informieren. Lassen Sie sich beraten.

Schadensfeststellung

Liegt der Schaden über der Bagatellschadensgrenze von 750 €, so können Sie die Schadenshöhe vor Erteilung eines Reparaturauftrages durch einen unabhängigen Sachverständigen feststellen lassen. Das gilt auch dann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges übersteigen (sog. wirtschaftlicher Totalschaden).

Suchen Sie sich einen unabhängigen, freien Sachverständigen, der mit der Gegenseite der Schadensregulierung nicht verbunden ist.

Sollte den Fahrer Ihres Fahrzeuges an dem Unfall ein Mitverschulden treffen, so dass eine Haftungsquote zum Tragen kommt, so muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten im Rahmen dieser Quote übernehmen.

Sollte der Schaden unterhalb der Bagatellschadensgrenze liegen, so genügt ein Kostenvoranschlag, möglichst mit Fotos.

Ganz wichtig:

  • Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis.
  • Unterschreiben Sie ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt keine Formulare, deren Inhalt Sie nicht verstehen.
  • Unterschreiben Sie auch keine pauschale Abtretungserklärung.

Weitere Informationen

Link zur Webseite meines Kooperationspartners, auf der Sie weitere nützliche Informationen finden: www.verkehrsunfall.org

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